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27 Okt 2020
Düsseldorf - An rund 600 Standorten an den Maskenpflichtgebieten werden bis zum Ende der Woche Hinweisschilder montiert, die Passanten auf die dort geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinweisen.
Mitarbeiter des Amtes für Verkehrsmanagement haben jetzt begonnen, die Schilder anzubringen.
Angebracht wird dort jeweils ein Schild, das einen Kopf mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zeigt, plus Zusatzschild mit den Aufschriften "Maskenpflicht" in deutscher und englischer Sprache sowie der Geltungszeit der Maskenpflicht in dem ausgewiesenen Gebiet, also zum Beispiel 10 bis 24 Uhr in der Altstadt oder 6 bis 24 Uhr auf dem Hauptbahnhofsvorplatz.
Zuvor waren einige Schilder, die noch auf eine ursprüngliche Empfehlung der Landeshauptstadt, im erweiterten Innenstadtgebiet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hinwiesen, demontiert worden. Dieses innerstädtische Gebiet war gegenüber der ursprünglichen Empfehlung nach eingehender Prüfung deutlich verkleinert worden.
Maskenpflicht gilt seit 20. Oktober
Die Verpflichtung, dass Passanten in stark frequentierten Teilen des öffentlichen Raums der Landeshauptstadt Düsseldorf auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, gilt seit Dienstag, 20. Oktober.
Hintergrund dafür bildet die stark zunehmende 7-Tages-Inzidenz, die aktuell bei 146 (Stand: 27. Oktober) liegt, und eine aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die zweite kritische Stufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist in der Landeshauptstadt inzwischen deutlich überschritten worden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat für Gebiete, die von vielen Passanten frequentiert werden, wie Altstadt, Hauptbahnhof, Königsallee sowie stark frequentierte Stadtteilzentren in Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien verfügt.
Denn die Landesregierung hatte eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Gebiete, in denen der notwendige Abstand zwischen Menschen nicht eingehalten werden kann, mittels Allgemeinverfügung verankert. Daher gilt in diesen Stadtgebieten zukünftig eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Tragepflicht ist pro Bereich zeitlich definiert.
Quelle-Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf