Land schützt Mieter in Neuss

Land schützt Mieter in Neuss

30 Jan 2025

Düsseldorf/Neuss - Die Landesregierung hat eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen. In Zukunft schützt sie auch Mieter in Neuss, denn die Quirinusstadt und weitere 38 Städte und Gemeinden werden neu in den Geltungsbereich einbezogen. Sie gilt überall dort, wo ein Gutachten einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt hat.

 Die neue Verordnung wird am 1. März 2025 in Kraft treten. Im Einzelnen bedeutet das für Neuss:

  1. Mietpreisbremse: Die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Diese Regelung gilt leider nur bis zum 31. Dezember 2025, denn die Bundesregierung konnte sich bisher nicht auf eine Neufassung der Mietpreisbremse einigen.
  2. Kappungsgrenze: Mieten in bestehenden Verträgen dürfen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von 20 Prozent) angehoben werden.
  3. Kündigungssperrfrist: Mieterinnen und Mietern darf erst acht Jahre (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren) nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.

Die Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfrist gelten bis zum 28. Februar 2030.

Der Neusser Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings (CDU) begrüßt, dass das neue Gutachten zum Wohnungsmarkt nun Klarheit und Rechtssicherheit schafft. Zugleich mahnt er mehr Anstrengungen des Bundes an: „Es ist allgemein bekannt, dass die Mietpreisbremse in ihrer bestehenden Form nicht funktioniert. Um Mieterinnen und Mieter etwa vor Mietwucher zu schützen, muss der Bund mehr tun.“ Ein Ansatz ist es, die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch zu überarbeiten. Nordrhein-Westfalen und weitere Länder haben dazu bereits im Bundesrat einen Vorstoß gemacht. Die SPD-Bundesbauministerin handelt aber nicht.

Quelle: Dr. Jörg Geerlings MdL

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