Appell des Kreisveterinäramtes: Hausgeflügel vor der Vogelgrippe schützen – Aufstallung empfohlen

Appell des Kreisveterinäramtes: Hausgeflügel vor der Vogelgrippe schützen – Aufstallung empfohlen

31 Okt 2025

Heinsberg - Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungserscheinungen und massenhaftem Verenden führen kann. In Deutschland – mit Schwerpunkt zunächst im Nordosten – sind in der zweiten Oktoberhälfte die Fälle eines Eintrags der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N1 (HPAI) bei Wildvögeln sprunghaft angestiegen.  Ungewöhnliche Nachweise sind aktuell bei Kranichen zu beobachten, über deren Herbstzug es zur weiteren Verbreitung des Virus kommen kann.

Vor dem Hintergrund des hoch-dynamischen Geschehens hat das Friedrich-Loeffler-Institut seine Risikoeinschätzung dahingehend geändert, dass das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI-Viren in wild lebende Wasservogelpopulationen aber auch in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt wird. Zwischenzeitlich sind bereits auch in Nordrhein-Westfalen zwei Haltungen von Nutzgeflügel betroffen.

Der Kreis Heinsberg appelliert daher an alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.  Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Erhöhte Tierverluste im Bestand, erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme oder ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand sind unverzüglich durch einen Tierarzt abklären, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen zu lassen. Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen sind auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts zu finden: https://www.fli.de/de/startseite.

Möglicherweise wird es im aktuellen Seuchengeschehen eine Aufstallungspflicht für Geflügel geben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt rät jedoch zum Schutz des Geflügels bereits jetzt zur Aufstallung oder wildvogelsicheren Unterbringung des Geflügels.

Es wird gebeten, kranke und verendet aufgefundene Wildvögel nicht zu berühren und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per E-Mail an veterinaeramt@kreis-heinsberg.de zu melden.

Auch wenn es immer wieder zu sporadischen Infektionen bei Menschen kommt, wird nach einer aktuellen Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) das Risiko einer Influenzaübertragung auf den Menschen als gering eingestuft.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Meldeverpflichtung für Geflügel bei der Tierseuchenkasse NRW und beim Veterinäramt hin.

Quelle: Kreis Heinsberg

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